VERTRAGSBEDINGUNGEN

1. Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen und Clubräume im InForm Fitness berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, sowie die Benutzung der Sauna, Umkleide, Dusche, Ruheräume.
2. Die Mitgliedschaft verlängert sich stillschweigend jeweils um 12 Monate (bei Halbjahresverträge um 6 Monate), wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der (Erst- bzw. Verlängerungs-) Laufzeit gekündigt wird.
3. Die Kündigung bedarf stets der Schriftform. Kündigungen per Email oder in mündlicher Form werden nicht akzeptiert und haben somit keine Gültigkeit.

4. Sollten Ruhemonate gewährt werden, so ist dies eine freiwillige Leistung des Fitnessclubs, und wirkt sich nicht auf die vereinbarte Laufzeit aus. Die Laufzeit verlängert sich somit um die gewährte Ruhezeit. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
5. Die vereinbarten monatlichen Beiträge werden jeweils am Monatsanfang im voraus fällig. Das Starterpaket ist mit dem ersten Beitrag zu zahlen. Die Servicepauschale ist im Monatsbeitrag inkludiert.
6. Wird weder der gesamte Beitrag im voraus bezahlt noch ein Abbuchungsauftrag zum Einzug der Gebühren erteilt, erhöht sich die Gebühr um 1,00 € pro Buchung automatisch. Entsprechendes gilt ab Widerruf des Abbuchungsauftrages, wenn die Gebühr per Abbuchungsauftrag eingezogen wird.
7. Kommt das Mitglied mit mehr als 2 Abbuchungen schuldhaft in Verzug, wird der komplett ausstehende Betrag bis zum Laufzeitende auf einmal angefordert und zur Zahlung fällig. Wird die Lastschrift ohne Angabe von Gründen und unrechtmäßig zurückgebucht, werden pro Rücklastschrift 12,50 € Bearbeitungs- und Mahngebühr fällig.
8. Für sämtlich mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden, sofern sie nicht in die Wertfächer eingeschlossen wurden.
9. Das Mitglied ist verpflichtet, sich vor dem Training elektronisch ein- und nach dem Training wieder auszuchecken.
10. Die In Form Fitness GmbH behält sich vor, über den Dienstleister Tesch Inkasso GmbH eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Der Vertragspartner erklärt sich dazu bereit.
11. Das Studio wird während der gesamten  Öffnungszeit videoüberwacht, insbesondere außerhalb der Betreuungszeit. Die Kunden erklären sich damit automatisch bei Nutzung der Studios einverstanden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Fitnessstudios mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.
1. Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordnete Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen.
2. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt das Fitnessstudio keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das Inform Fitness ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
3. Das Inform Fitness schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Inform Fitness oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Inform Fitness beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Inform Fitness oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Inform Fitness beruhen.
4. Sollten Ruhemonate gewährt werden, so ist dies eine freiwillige Leistung des Fitnessclubs, und wirkt sich nicht auf die vereinbarte Laufzeit aus. Die Laufzeit verlängert sich somit um die gewährte Ruhezeit. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
5. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Das Inform Fitness ist zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. Das Inform Fitness behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
6. Das Inform Fitness erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
7. Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.
8. Bei fristloser Kündigung der Mitgliedschaft durch das Fitnessstudio aus wichtigem Grund wird die restliche Beitragszahlung dem Mitglied in Rechnung gestellt.
9. Bis Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Mitgliedschaft wird für eine feste Vertragsdauer von sechs Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren abgeschlossen und erlangt Rechtswirksamkeit ab Vertragsunterzeichnung durch den Kunden und das In FormFitness. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
10. Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit
für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlicher Kündigung bleibt hiervon unberührt.